Führerscheinklassen

Sicher zum Führerschein

Deine Fahrerlaubnis zum Führen von Mofa, Motorrad oder PKW.

Wir vermitteln auch trockende Themen im Theorieunterricht klar verständlich, in unseren ansprechenden Schulungsräumen und mit modernen Hilfsmitteln. Lernen muss Spass machen und Erfolge müssen erkennbar sein. Wir bieten Die eine hochwertige Fahrausbildung in Bad Soden-Salmünster.

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    Mofa

    Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h verlangt.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 15 Jahre
    • 2 Passbilder (biometrisch)
    • Antrag Prüfbescheinigung
    • Ausweiskopie

    Klasse AM

      • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
      • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 15 Jahre
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Klasse A1

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

    • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 16 Jahre
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Erleichterter Zugang zum A1 Führerschein  (B196) ohne Prüfungen

    Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

    Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.

    Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
    Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
    Theorieprüfung: KEINE
    Praxisprüfung: KEINE

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 25 Jahre
    • In den letzten 5 Jahren im Besitz der Klasse B
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild
    • Erste-Hilfe-Kurs (Nach Vorgabe durch die zuständige Führerscheinstelle)
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

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    Klasse A2

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

    • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

     

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Klasse A

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

    • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 24 Jahre
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Aufstiegskurse

    Von A1 auf A2 Aufstieg – mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A1
    Von A2 auf A Aufstieg – mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2

    • OHNE Theorieunterricht
    • OHNE Theorieprüfung
    • OHNE Sonderfahrten

    Eine Prüfungsfahrt für den Aufstiegskurs dauert ca. 40 Minuten und wird innerhalb sowie außerhalb von Ortschaften auf Autobahnn oder Kraftfahrstraßen absolviert.
    Weiterhin müssen folgende vier Grundfahraufgaben absolvieren werden:

    1. Gefahrbremsung
    2. Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
    3. Ausweichen ohne Bremsen
    4. Ausweichen mit Bremsen

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre A1 > A2
    • Mindestalter 20 Jahre A2 > A
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Klasse B

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

    • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
    • zur Beförderung von maximal 9 Personen inkl. Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger

    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

     

    Voraussetzungen BF17

    • Mindestalter 17
    • Führerscheinantrag
    • BF17 Führerscheinantrag
    • Beiblatt für Begleitperson
    • Kopie Führerschein der Begleitperson
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Voraussetzungen B

    • Mindestalter 18
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Klasse BE

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

    Voraussetzungen BE BF17

    • Mindestalter 17
    • Führerscheinantrag
    • BF17 Führerscheinantrag
    • Beiblatt für Begleitperson
    • Kopie Führerschein der Begleitperson
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

    Voraussetzungen BE

    • Mindestalter 18
    • Führerscheinantrag
    • 1 Passbild (biometrisch)
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Meldebescheinigung
    • Ausweiskopie

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